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Dan-Bedingungen

Zulassungsvoraussetzung zur Dan-Prüfung (Pflicht)

Wichtig zu merken:

1.) Dan-Prüfungsteilnehmer müssen die jährliche Teilnahme an allgemeinen DTB-Lehrgängen (z.B. Trainer-/Übungsleiterlehrgang oder Hyonglehrgang) , Dan-Vorbereitungslehrgang, Taekwondo-Turniere (ab 2. Kup verpflichtet einmal jährlich das DTB-Turnier teilzunehmen) Kampfrichterlehrgänge ab 1 Kup (Pflicht: ab 17 J.) und Kampfrichtertätigkeit ab 1. Dan (Pflicht: ab 17 J.) nachweisen.

Diese Lehrgänge, Turniere und Kampfrichtertätigkeiten sollten mindestens einmal jährlich ausgeübt werden.

2.) Die Vorbereitungszeit zur Dan-Prüfung muss grundsätzlich eingehalten werden.

Die Vorbereitungszeit:

zum 1.Dan beträgt 1 Jahr

zum 2.Dan beträgt 2 Jahre

zum 3.Dan beträgt 3 Jahre

zum 4.Dan beträgt 4 Jahre

zum 5.Dan beträgt 5 Jahre

zum 6.Dan beträgt 6 Jahre

zum 7.Dan beträgt 7 Jahre

zum 8.Dan beträgt 8 Jahre

Die regelmäßige Teilnahme am Taekwondo-Training während der Vorbereitungszeit muss durch den Chef-Trainer schriftlich dokumentiert werden.

 

Kampfrichter- und Übungsleiterlehrgang

Wichtig zu merken:

-Dan-Prüfungsteilnehmer und lizenzierte Prüfer des DTB müssen die Teilnahme an DTB-Lehrgängen und
Tätigkeiten des Kampfrichters nachweisen.
(beide Tätigkeiten sollten mindestens dreimal jährlich ausgeübt werden).

– Der Kampfrichter-Lehrgang ist Bestandteil einer Ausbildungsreihe,
welche mit der Vergabe von Lizenzen der Kategorie A.B.C abschließt.

– Der Kampfrichterurkunde berechtigt sind jene, die den Eignungstest als Kampfrichter bestanden haben,
mindestens den 1.Dan besitzen und an mindestens 3 Kampfrichter-Lehrgänge teilgenommen haben.
(Bestellung der Kampfrichterurkunde nach Bedarf: 20€)

-Diese Lehrgänge dienen auch als Nachweis für die DTB Dan-Prüfung

Hyong-Lehrgang

– Der Hyong-Lehrgang dient zur Vorbereitung auf die Dan-Prüfung und zur Vertiefung des Hyongs bis 6.Dan
(Der Hyong-Lehrgang dient zum Nachweis als allgemeiner DTB-Lehrgang).

– Wichtige Hinweise für die Zulassungsbedingungen für die D.T.B. Dan-Prüfung:

– Nachweise der Dan-Prüfungsteilnehmer über die Teilnahme an DTB-Allgemeine Lehrgänge,
Dan-Vorbereitungslehrgang der Dan-Prüfung, Tätigkeiten des Kampfrichters
(Pflicht ab 1.Dan -7.Dan).

– Die oben genannten Tätigkeiten sollen mindestens dreimal jährlich ausgeübt worden sein.

– Nachweise der Teilnahme an mindestens jährlich einem Turnier in einer beliebigen Disziplin (Pflicht ab 2. Kup – 4.Dan)