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Dan-Bedingungen

Zulassungsvoraussetzung zur Dan-Prüfung (Pflicht)

Dan-Prüfungsteilnehmer müssen die Teilnahme an allgemeine
Lehrgängen. Kampfrichterlehrgang, Dan-Vorbereitungslehrgang,
und Kampfrichtertätigkeiten nachweisen.

– Dan-Prüfungsteilnehmer müssen die jährliche Teilnahme
an allgemeine Lehrgänge (ab 2. Kup) nachweisen.

– Dan-Prüfungsteilnehmer müssen die jährliche Teilnahme an
Kampfrichterlehrgang (Pflicht ab 1. Kup) nachweisen.

– Dan-Prüfungsteilnehmer müssen die jährliche Teilnahme an
Taekwondo-Turnier (Pflicht ab 4. Kup – 4. Dan) nachweisen.

– Dan-Prüfungsteilnehmer müssen 2 mal im Jahr (Pflicht ab 1. Dan)
an Kampfrichter- bzw. Punktrichtertätigkeiten die Teilnahme nachweisen.
(Kampfrichterlehrgänge und Kampfrichtertätigkeiten: Pflicht ab 17 J.)

– Dan-Vorbereitungslehrgang (Pflicht ab 1. Kup) sollte mindestens
einmal vor der Dan-Prüfung ausgeübt werden.

Die Vorbereitungszeit zur Dan-Prüfung muss grundsätzlich eingehalten
werden.

Die Vorbereitungszeiten zum:

1. Dan betragen 1 Jahr

2. Dan betragen 2 Jahre

3. Dan betragen 3 Jahre

4. Dan betragen 4 Jahre

5. Dan betragen 5 Jahre

6. Dan betragen 6 Jahre

7. Dan betragen 7 Jahre

Die regelmäßige Teilnahme am Taekwondo Lehrgänge und
Kampfrichtertätigkeiten während der Vorbereitungszeit muss durch
den Chef-Trainer / Schulleiter schriftlich dokumentiert werden.

Münster, den 19.10.2023

gez. Chan-Ho Song
(DTB-Technischer Direktor)

Als PDF Aushang:

Zulassungsvoraussetzung DAN Prüfung