Dan-Bedingungen
Zulassungsvoraussetzung zur Dan-Prüfung (Pflicht)
Dan-Prüfungsteilnehmer müssen die Teilnahme an allgemeine
Lehrgängen. Kampfrichterlehrgang, Dan-Vorbereitungslehrgang,
und Kampfrichtertätigkeiten nachweisen.
– Dan-Prüfungsteilnehmer müssen die jährliche Teilnahme
an allgemeine Lehrgänge (ab 2. Kup) nachweisen.
– Dan-Prüfungsteilnehmer müssen die jährliche Teilnahme an
Kampfrichterlehrgang (Pflicht ab 1. Kup) nachweisen.
– Dan-Prüfungsteilnehmer müssen die jährliche Teilnahme an
Taekwondo-Turnier (Pflicht ab 4. Kup – 4. Dan) nachweisen.
– Dan-Prüfungsteilnehmer müssen 2 mal im Jahr (Pflicht ab 1. Dan)
an Kampfrichter- bzw. Punktrichtertätigkeiten die Teilnahme nachweisen.
(Kampfrichterlehrgänge und Kampfrichtertätigkeiten: Pflicht ab 17 J.)
– Dan-Vorbereitungslehrgang (Pflicht ab 1. Kup) sollte mindestens
einmal vor der Dan-Prüfung ausgeübt werden.
Die Vorbereitungszeit zur Dan-Prüfung muss grundsätzlich eingehalten
werden.
Die Vorbereitungszeiten zum:
1. Dan betragen 1 Jahr
2. Dan betragen 2 Jahre
3. Dan betragen 3 Jahre
4. Dan betragen 4 Jahre
5. Dan betragen 5 Jahre
6. Dan betragen 6 Jahre
7. Dan betragen 7 Jahre
Die regelmäßige Teilnahme am Taekwondo Lehrgänge und
Kampfrichtertätigkeiten während der Vorbereitungszeit muss durch
den Chef-Trainer / Schulleiter schriftlich dokumentiert werden.
Münster, den 19.10.2023
gez. Chan-Ho Song
(DTB-Technischer Direktor)
Als PDF Aushang:
Zulassungsvoraussetzung DAN Prüfung