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Kampfrichterlehrgang

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Kampfrichterlehrgang

Teilnehmer: ab 1. Kup – alle Danträger (Pflicht…

Teilnehmer: ab 1. Kup – alle Danträger (Pflicht ab 17 J.)
Dieser Kampfrichterlehrgang dient zur Vorbereitung auf die Punktrichter-
/Kampfrichtertätigkeit und als Nachweis für die Dan-Prüfung.

Wichtiger Hinweis für die Zulassungsbedingung für die D.T.B. Dan-Prüfung:

Dan-Prüfungsteilnehmer müssen mindestens nachweisen:

  •  zweimal jährlich die Teilnahme an an Punktrichter- /Kampfrichtertätigkeit
    (Pflicht ab 1. Dan- 7. Dan),
  • zweimal jährlich die Teilnahme an Kampfrichterlehrgang (Pflicht ab 1. Kup – 7. Dan

Mitzubringen sind:

  1. gültiger D.T.B. Sportpass
  2. Taekwondo Anzug, Hand-, Fuß- und Tiefschutz,
  3. bitte eigene Pfeife mitbringen

Lizenz: Der Kampfrichterlehrgang ist Bestandteil einer Ausbildungsreihe, die
mit der Vergabe von Lizenzen der Kategorie A. B. C. abschließt.

Hinweis für die Bestellung der Kampfrichter-Urkunde: Gebühr: 40,- €

Berechtigte der Kampfrichterurkunde sind diejenigen:

  • die die Prüfung des Eignungstestes als Kampfrichter bestanden haben,
  • mindestens den 2. Dan besitzen,
  • mindestens zweimal jährlich an Kampfrichterlehrgänge teilgenommen haben.

Aushang: Kampfrichterlehrgang

 

 

 

 

 

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