Teilnehmer: ab 1. Kup – alle Danträger (Pflicht ab 17 J.)
Dieser Kampfrichterlehrgang dient zur Vorbereitung auf die Punktrichter-
/Kampfrichtertätigkeit und als Nachweis für die Dan-Prüfung.
Wichtiger Hinweis für die Zulassungsbedingung für die D.T.B. Dan-Prüfung:
Dan-Prüfungsteilnehmer müssen mindestens nachweisen:
- zweimal jährlich die Teilnahme an an Punktrichter- /Kampfrichtertätigkeit
(Pflicht ab 1. Dan- 7. Dan), - zweimal jährlich die Teilnahme an Kampfrichterlehrgang (Pflicht ab 1. Kup – 7. Dan
Mitzubringen sind:
- gültiger D.T.B. Sportpass
- Taekwondo Anzug, Hand-, Fuß- und Tiefschutz,
- bitte eigene Pfeife mitbringen
Lizenz: Der Kampfrichterlehrgang ist Bestandteil einer Ausbildungsreihe, die
mit der Vergabe von Lizenzen der Kategorie A. B. C. abschließt.
Hinweis für die Bestellung der Kampfrichter-Urkunde: Gebühr: 40,- €
Berechtigte der Kampfrichterurkunde sind diejenigen:
- die die Prüfung des Eignungstestes als Kampfrichter bestanden haben,
- mindestens den 2. Dan besitzen,
- mindestens zweimal jährlich an Kampfrichterlehrgänge teilgenommen haben.